Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung verbindlich in Kraft getreten. Viele Makler wissen nicht, welche Personendaten sie wie lange speichern dürfen. Mit einer professionellen Software können Sie weiterhin Immobilienangebote, Newsletter und Exposés an neue Interessenten schicken.
Wir lassen Sie damit nicht alleine. Das DSGVO Rettungspaket besteht aus verschiedenen Tools, die Sie in der Verwaltung der Daten hinsichtlich der neuen Gesetzgebung unterstützen.
Das DSGVO Rettungspaket
Das DSGVO-Rettungspaket hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Adressdaten optimal und weitestgehend automatisch zu verwalten. Die folgenden Tools helfen Ihnen dabei.
Einverständnis-Assistent
Die bereits bekannte Adressvervollständigung wurde so erweitert, dass Sie mit einem Klick nicht nur das Einverständnis des Interessenten/der Interessentin zur Speicherung seiner Daten erfragen können. Gleichzeitig geben Sie ihm Einsicht in die Daten, die Sie von ihm gespeichert haben. Zusätzlich kann er die Daten per Webformular korrigieren, so dass seine Angaben, inklusive des Einverständnisses zur Speicherung automatisch in Ihrer Datenbank gespeichert werden. Überzeugen Sie Ihre Kunden durch transparente Prozesse.
Überwachung der Daten im Live-Betrieb
Das Recht auf Speicherung der Daten ist eng verzahnt mit dem Vermarktungsprozess der Immobilie, auf die der Interessent/die Interessentin angefragt hat. Nach dem Verkauf der Immobilie scannt onOffice alle verknüpften Interessenten/Interessentinnen. Besteht kein berechtigtes Interesse zur Speicherung der Daten nach DSGVO, werden die Daten gekennzeichnet und in den DSGVO-Widgets wieder vorgelegt.
DSGVO-Widgets
Drei Listenwidgets bieten jederzeit die perfekte Übersicht über die aussortierten Daten.
DSGVO-Status
Einverständnis oder Ablehnung - Nun stellt sich die Frage wann die Felder befüllt werden?
Speichern-Bis-Datum
Bis wann darf eine Adresse gespeichert werden?
Speichern-Bis-Grund
Welche Grundlage habe ich, um den Datensatz zu speichern?