Allgemeine Vertrags- und Lizenzbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Lizenz-, Nutzungs- und Betriebsbedingungen (Vertrag) gelten für alle Service Versionen der onOffice Schweiz AG (onOffice Swiss AG, Rathausstrasse 14 6340 Baar, Schweiz; nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Dieser Vertrag gilt auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn er nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Anbieters, die im Rahmen dieser Vereinbarung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieses Vertrages und seiner Anhänge. Sofern nicht schriftlich vereinbart, finden abweichende Bedingungen keine Anwendung. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

§ 2 Vertragsrechte und -pflichten Anbieter

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Gebrauchsüberlassung der onOffice-Software sowie die Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter zur Speicherung von Daten gemäss Offerte und Produktportfolio (nachfolgend Dienstleistungen). onOffice stellt dem Kunden je nach Serviceversion Softwarekomponenten zur Verfügung. Die onOffice verpflichtet sich, die vom Kundenstandort übertragenen elektronischen Daten auf geschützten Servern sicher aufzubewahren. onOffice gewährleistet die grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Softwarekomponenten während der Vertragsdauer und ist für regelmässige, kostenlose Updates an der von Ihr gelieferten Software verantwortlich. Alle Softwarekomponenten sowie detaillierte technische Manuals sind jederzeit unter www.onoffice.de, erhältlich und sind Bestandteil dieses Vertrages.

(2) Der Anbieter bietet zusammen mit der Software auch Supportleistungen an. Der Umfang der Supportleistungen ergibt sich aus der Beschreibung des gewählten Leistungspaketes in Offerte und Produktportfolio.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen höchstens einmal jährlich mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zu erhöhen, um Inflation oder gestiegene Kosten auszugleichen, jedoch erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung mehr als 10% beträgt; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet.

§ 3 Vertragsrechte und -pflichten Kunde

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den in der Offerte abgemachten Betrag jeweils innert Frist ohne irgendwelche Abzüge oder Verrechnung zu leisten. Wurde keine Frist abgemacht, so gilt eine Zahlungsfrist von dreissig Tagen ab Rechnungsdatum (Verfalltagsgeschäft). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 2 je Rechnung berechnet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich weiter, die zur Verfügung gestellten Softwarekomponenten herunterzuladen und in eigener Verantwortung auf seiner IT-Infrastruktur zu installieren sowie allfällige notwendige Hardwarekomponenten zu integrieren. Es wird empfohlen, vor jeder Installation sowie Integration ein Backup des gesamten Datenbestandes zu erstellen und periodisch eine unabhängige Datensicherung zu wiederholen. Eine dem gewählten Serviceumfang entsprechende Anbindung ans Internet ist Sache des Kunden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen, straf- zivil- oder öffentlichrechtlich relevanten Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. Er nimmt zur Kenntnis, dass die onOffice im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung mit den Behörden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich kooperiert. Der Anbieter ist berechtigt, bei Anzeichen von inkriminierendem Inhalt den Zugang sofort zu sperren und behält sich diesbezüglichen Schadenersatz ausdrücklich vor. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm gelieferten Softwarekomponenten und die Online-Dienstleistungen sorgfältig zu verwenden. Die Aufbewahrung der Zugangsdaten ist Sache des Kunden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor dem Upload auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Prüfpflicht des Anbieters besteht nicht. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für sämtliche Schäden, welche dem Anbieter aufgrund von Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten erwachsen, die vom Kunden auf die IT-Infrastruktur des Anbieters gelangen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Gleiche Verpflichtung überträgt er seinen Mitarbeitenden.

(6) Der Kunde überprüft bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z.B. zu ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt etc.) innerhalb der Software eigenständig, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens des Anbieters hinsichtlich Übertragung sowie dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.

§ 4 Nutzungsrechte an der Software

(1) Eigentums- und Urheberrechte: onOffice behält zu jeder Zeit das vollständige Eigentum und/oder andere Rechte an den gelieferten Softwarekomponenten. Der Kunde erhält keine dinglichen Rechte (Eigentum, Pfand oder Retentionsrecht) an den eingesetzten, zur Verfügung gestellten oder gelieferten Komponenten und verzichtet auf solche Rechte. Der Kunde erhält einzig das Nutzungsrecht für die gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten während der Vertragsdauer. Nach Vertragsende erlischt jede Befugnis des Kunden, die Software zu nutzen. Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte an Softwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von onOffice verbleiben ausschliesslich bei onOffice. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), in die Bestandteile zu zerlegen, zu leasen, zu verkaufen, zu verpfänden, oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der onOffice oder Dritter verletzen könnten. Der Kunde kann jedoch zu Sicherungs- und Archivierungszwecken von der Software eine Kopie erstellen. Auf den Sicherungskopien sind alle Vermerke und Kennzeichen, einschliesslich Urheber-, Warenzeichen- und Lizenzrechte des Originals anzubringen. onOffice ist berechtigt generelle, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung der Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden-Personal entwickelt oder entdeckt wurden, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden.

(2) Die vom Kunden unter diesem Vertrag auf irgendwelchen Medien von onOffice gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. onOffice erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit dieses Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von onOffice eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von onOffice in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden.

(3) Übertragen der Kundendaten: Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung seiner Daten über eine öffentliche Netzwerkinfrastruktur (Internet) einverstanden. Der Kunde trägt das Risiko allfälliger Datenverluste beim Transport. Die Verantwortung von onOffice für die Daten beginnt mit Empfang der Daten im Rechenzentrum von onOffice und endet mit Abgabe der Daten ab diesem.

(4) Für die Beschaffenheit der Software ist die Funktionsbeschreibung in der Offerte und im Produktportfolio abschliessend massgeblich.

(5) Der Kunde kann innerhalb der Software Nutzer anlegen. Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Kunde wird die Identität der Nutzer überprüfen und deren Nutzerdaten in einem Verzeichnis seiner registrierten Nutzer („named user“) zusammen mit dem jeweiligen Zugangscode dokumentieren. Die Software darf nur durch eine bestimmte Anzahl named user verwendet werden. Die Anzahl der named user ist in der Offerte festgelegt.

(6) Der Kunde erhält vom Anbieter nach Vertragsbeginn die Zugangsdaten für den Administrationszugang der Software. Für die Sicherheit dieses Zugangs ist der Kunde alleine verantwortlich.

(7) Die Software darf nur von der in der Offerte genannten Anzahl Mitarbeiter genutzt werden. Nachbestellungen sind über den vertrieblichen Ansprechpartner oder dem software-eigenen Shopping Center möglich. Eine Lizenz ist einem Mitarbeiter fest zuzuordnen und wird von diesem permanent verwendet. Eine Aufteilung einer Lizenz auf mehrere Mitarbeiter ist nicht gestattet. Lizenzen dürfen nur in begründeten Fällen (Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Urlaub, längere Krankheit) auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden, wobei der bisherige Mitarbeiter seine Lizenz verliert. Die Änderung des Nutzers ist im Verzeichnis der registrierten Nutzer mit den neuen Nutzerdaten zu dokumentieren.

§ 5 Einräumung von Speicherplatz

(1) Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann Daten bis zu einem Umfang gemäss der technischen Spezifikation, die in Offerte und Produktportfolio festgehalten ist, speichern. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird der Anbieter den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern. Die Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Bei nicht vertragsgemässer Nutzung des Speicherplatzes oder bei Nutzung des Speicherplatzes in unverhältnismässiger Höhe (ab mehr als 100 GB pro Benutzer) behält sich der Anbieter das Recht vor, ein Speicherkontingent oder eine Speicherflatrate zu kündigen. Vor der Kündigung erhält der Kunde eine Warnung und hat im Anschluss vier Wochen Zeit, den Speicher zu reduzieren.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmässig eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden an. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in den Technischen und Organisatorischen Massnahmen (TOM) beschrieben, die Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung sind. Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das aktuellste Backup wieder eingespielt. Weitergehende Rechte seitens Kunde sind ausgeschlossen. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.

§ 6 Unterbrechung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

(2) Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Software während der Vertragsdauer und ist für regelmässige, kostenlose Updates an der von Ihr gelieferten Software verantwortlich. onOffice kann einen zu Recht beanstandeten Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Schliesst onOffice die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, so kann ihr der Kunde eine Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde bei minder erheblichen Mängeln eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen, bei erheblichen Mängeln den Vertrag kündigen und – bei Vorliegen der gesetzlichen und vereinbarten Voraussetzungen – Schadenersatz verlangen.

(2) onOffice schliesst jede Haftung soweit gesetzlich möglich und zulässig (gilt auch für Drittpersonen) aus.

(3) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Anspruchsgrund entstanden ist und der Vertriebspartner Kenntnis von der Anspruchsberechtigung erlangt hat.

§ 8 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschliesslich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die

  • nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
  • den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren
  • von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
  • nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Vertragsbeginn und ggf. Mindestlaufzeiten ergeben sich aus der Offerte. Die Mindestvertragslaufzeit für Leistungen, welche im Rahmen der Offerte bezogen werden, beträgt24 Monate. Der Vertrag verlängert sich (nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) bei Nichtkündigung automatisch um 12 Monate und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden (erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit). Soweit dasVertragsverhältnis von keinem Vertragspartnergekündigt wird, verlängert sich dasVertragsverhältnis automatisch jeweils um 12 Monate.

(1) Der Kunde kann bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe seiner gespeicherten Daten in einem gängigen digitalen Format vom Anbieter verlangen. Je nach Anforderung bedarf es hier einer separaten Offerte zur Datensicherung (Preise sind auf Anfrage der aktuellen Preisliste zu entnehmen). Nach Ablauf der Monatsfrist werden alle Daten einschliesslich sämtlicher Mailpostfächer ohne weitere Vorankündigung endgültig gelöscht.

§ 10 Weitere Bestimmungen

(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Epidemien und Pandemien, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

(4) Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts Anwendung.

(5) Erfüllungsort ist Baar. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug ausschliesslicher Gerichtsstand.

Machen Sie Ihren Alltag in der Immobilienbranche doch einfacher: Jetzt kostenfrei testen!