Software as a Service Vertrag
Nutzungsbedingungen

onOffice Swiss AG
Rathausstrasse 14
6340 Baar
Schweiz
nachfolgend "Anbieter"


„Kunde“ und „Anbieter“ gemeinsam nachfolgend „Parteien“

PRÄAMBEL

Der Anbieter entwickelt und vertreibt eine effiziente Verwaltungs- und Vermarktungssoftware für Immobilienmakler. Er stellt unter anderem Software über das Internet bereit, welche über eine Zugangssoftware genutzt werden kann („Software as a Service“). Der Kunde möchte eine Lizenz zur mietweisen Nutzung der Software über das Internet erwerben. Entsprechend regelt der nachfolgende Vertrag die Bedingungen zum Erwerb der Lizenz und zum Umfang der gestatteten Nutzung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Anbieters, die im Rahmen von Software as a Service (nachfolgend „SaaS“) dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieses Vertrages. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Bedingungen keine Anwendung. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

(2) Ungeachtet der Regelungen in Absatz 1 stellt der Anbieter ggf. Leistungen bereit, für die zusätzlich besondere Bedingungen und spezifische Regelungen gelten. Sofern diese Leistungen angeboten werden, sind diese zusätzlichen Bedingungen entsprechend beigefügt und werden entsprechend Vertragsbestandteil.

(3) Der Kunde versichert, Unternehmer zu sein. Unternehmer im Sinne dieses Vertrags sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(4) Soweit diese Nutzungsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

§ 2 Vertragsgegenstand – SaaS Dienste -

(1) Vertragsgegenstand ist

  • die mietweise Überlassung von Software durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über das Internet. Die vertragsgegenständliche Software sowie die zugehörigen Preise sind in Offerte und Produktportfolio definiert.
  • die Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter zur Speicherung von Daten gemäss Offerte und Produktportfolio.

(zusammen nachfolgend „Leistungsgegenstände“)

(2) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 3 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschliesslich der Übertragungswege sowie seiner IT-Infrastruktur (erforderliche Hard- und Software).

(3) Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand.

§ 3 Softwareüberlassung

(1) Die Software wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages zur vertragsgemässen Nutzung in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür stellt der Anbieter die Software auf einem Server zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf erfolgt über das Internet mittels eines aktuell gängigen Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. App).

(2) Für die Beschaffenheit der Software ist die Funktionsbeschreibung in der Offerte und im Produktportfolio abschliessend massgeblich.

(3) Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen.

(4) Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit die Leistungsgegenstände soweit notwendig an marktrelevante technische Änderungen anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

(1) Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann Daten bis zu einem Umfang gemäss der technischen Spezifikation, die in Offerte und Produktportfolio festgehalten ist, speichern. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird der Anbieter den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern. Die Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Bei nicht vertragsgemässer Nutzung des Speicherplatzes oder bei Nutzung des Speicherplatzes in unverhältnismässiger Höhe (ab mehr als 100 GB pro Benutzer) behält sich der Anbieter das Recht vor, ein Speicherkontingent oder eine Speicherflatrate zu kündigen. Vor der Kündigung erhält der Kunde eine Verwarnung und hat im Anschluss vier Wochen Zeit den Speicher zu reduzieren.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmässig eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden an. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in den Technischen und Organisatorischen Massnahmen (TOM) beschrieben, die Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung sind.

Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das aktuellste Backup wieder eingespielt. Weitergehende Rechte seitens Kunde sind ausgeschlossen. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.

§ 5 Support

(1) Der Anbieter bietet zusammen mit der Software auch Supportleistungen an. Der Umfang der Supportleistungen ergibt sich aus der Beschreibung des gewählten Leistungspaketes in Offerte und Produktportfolio.

(2) Darüber hinaus gewährleistet der Anbieter 30 Minuten Telefonsupport pro Monat gemäss der in Abs. 3 geregelten Servicezeiten an. Nicht genutzte Supportzeiten können nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Zusätzliche Supportpakete können nach individueller Absprache mit dem Vertrieb vereinbart werden. Die Servicezeit erstreckt sich werktags von Montag bis Freitag von 08:00 – 20:00 Uhr und dient zur Entgegennahme von Störungsmeldungen, Behebung einfacher Störungen und Unterstützung bei Fragen zum laufenden Betrieb der Software. Werktags zwischen 20:00 – 24:00 Uhr sowie 0:00 – 08:00 Uhr ist eine Notfallhotline verfügbar, die pro angefangenem 5-Minuten-Block mit 5,95€ Netto berechnet wird.

§ 6 Zugänge

(1) Der Kunde erhält vom Anbieter nach Vertragsbeginn die Zugangsdaten für den Administrationszugang der Software.

(2) Der Kunde kann innerhalb der Software Nutzer anlegen. Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Kunde wird die Identität der Nutzer überprüfen und deren Nutzerdaten in einem Verzeichnis seiner registrierten Nutzer („named user“) zusammen mit dem jeweiligen Zugangscode dokumentieren.

(3) Die Software darf nur von der in der Offerte genannten Anzahl Mitarbeiter genutzt werden. Nachbestellungen sind über den vertrieblichen Ansprechpartner oder dem software-eigenen Shopping Center möglich. Eine Lizenz ist einem Mitarbeiter fest zuzuordnen und wird von diesem permanent verwendet. Eine Aufteilung einer Lizenz auf mehrere Mitarbeiter ist nicht gestattet. Lizenzen dürfen nur in begründeten Fällen (Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Urlaub, längere Krankheit) auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden, wobei der bisherige Mitarbeiter seine Lizenz verliert. Die Änderung des Nutzers ist im Verzeichnis der registrierten Nutzer mit den neuen Nutzerdaten zu dokumentieren.

§ 7 Nutzungsrechte an der Software

(1) Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Software liegen beim Anbieter oder Dritten. Der Kunde erwirbt insbesondere keinerlei Rechte an der Software (inkl. Dokumentation), den Entwicklungen und dem Know-how des Anbieters. Der Kunde anerkennt die Schutzrechte des Anbieters.

(2) Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränktes Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäss zu nutzen.

(3) Die Software darf nur durch eine bestimmte Anzahl festgelegter Nutzer beim Kunden genutzt werden („named user“). Die Anzahl der zugelassenen Nutzer ist in der Offerte festgelegt.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in den vorstehenden Absätzen eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses usw. Eine Nutzung ist nur innerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs gestattet. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verwerten, gleich ob durch Verkauf, Vermietung oder durch andere Verwertungsarten.

(5) Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Daten ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überträgt. Dies umfasst das Recht, die Daten des Kunden bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten und kann sie jederzeit als CSV-Datei aus der Software exportieren (Download), ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Anbieters besteht. Insbesondere nach der Kündigung des Vertrages, kann der Kunde die Löschung sämtlicher Daten verlangen oder aber ein Backup beauftragen, um Fristen seiner eigenen Geschäftstätigkeit einzuhalten. Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur weiteren Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

§ 8 Unterbrechung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

(2) Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten zu speichern, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Erkennt der Kunde, dass eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu unterrichten und die Verletzung zu unterbinden. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung stehenden Speicherplatz keine Daten zu speichern, die gegen die guten Sitten verstossen und keine Nutzung vorzunehmen, die dem Anbieter unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere eine Nutzung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z.B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstossende oder gegen die Interessen des Anbieters oder deren Vertragspartner gerichtete Inhalte enthält. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor dem Upload auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Prüfpflicht des Anbieters besteht nicht. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für sämtliche Schäden, welche dem Anbieter aufgrund von Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten erwachsen, die vom Kunden auf die IT-Infrastruktur des Anbieters gelangen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen.

(5) Der Anbieter stellt einen Spamfilter für eingehende Mails bereit. Der Kunde ist dennoch verpflichtet, die eigenen Postfächer in der onOffice Software nach Spammails zu prüfen und eventuell falsch sortierte Spammails eigenhändig zu sortieren. Dabei gilt zu beachten, dass E-Mails im Ordner „Spam“ nach sieben Tagen und E-Mails im Ordner „Papierkorb“ nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden, um die Serverbelastung gering zu halten. Der Anbieter aktiviert eine Spam-Erkennung für ausgehende Mails, der dafür sorgt, dass die onOffice Software nicht für den Versand von Spammails missbraucht wird. In solchen Fällen erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis. Dies dient zur Verbesserung der Reputation des Mailsystems bei automatisch generierten Mails vom onOffice-Server.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(8) Die von dem Kunden auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde stellt sicher, dass seinerseits alle gewerblichen Schutz -und Urheber- sowie Datenschutzrechte beachtet und eingehalten werden. Der Kunde räumt dem Anbieter insbesondere das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen.

(9) Der Kunde wird seine Nutzer dazu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungsgegenstände unter diesem Vertrag geltenden Bestimmungen und Pflichten einzuhalten.

(10) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Daten verantwortlich.

(11) Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich:

  • Ausreichende Bandbreite und Quality-of-Services, sowohl im lokalen Netzwerk des Kunden, als auch auf der Leitung des Netzbetreibers des Kunden
  • VPN fähige Router

Weitere technische Voraussetzungen kann der Anbieter dem Kunden vor Vertragsschluss gesondert zur Kenntnis geben.

(12) Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder Beeinträchtigungen der Leistungsgegenstände verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich hierüber zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, so gilt § 536c BGB entsprechend. Ist zur Behebung der Störung der Zugriff auf den Zugang des Kunden im Wege der Fernwartung notwendig, so wird er dem Anbieter diesen Zugriff ermöglichen.

(13) Stellt sich nach Abgabe einer Störungsmeldung (innerhalb der Leistungsbeschreibung der Offerte und des Produktportfolios) heraus, dass keine Störung der technischen Einrichtungen seitens des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter, die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

(14) Der Kunde überprüft bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z.B. zu ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt etc.) innerhalb der Software eigenständig, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens des Anbieters hinsichtlich Übertragung sowie dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.

(15) Soweit die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, wird der Kunde die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter schliessen.

§ 10 Vertragswidrige Nutzung

(1) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt, kann im Streitfall jedoch durch das zuständige Gericht überprüft werden. Die Vertragsstrafe ist auf mögliche Schadensersatzansprüche anzurechnen.

(2) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoss des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoss gegen die in § 9.1 bis § 9.7 genannten Pflichten, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoss gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoss gegen § 9.1 bis § 9.3 die betroffenen Daten umgehend und ohne Vorwarnung zu löschen.

(5) Im Falle eines rechtswidrigen Verstosses gegen die in § 9.1 bis § 9.7 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 11 Gebühren

(1) Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist 30 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.

(2) Das monatliche Entgelt ist in der Offerte festgelegt. Der Berechnungsmodus für die Vergütung berücksichtigt im Wesentlichen die Zahl der Nutzer, die Vertragslaufzeit, die Leistungsfähigkeit und weitere Punkte, welche in Offerte und Produktportfolio ausgewiesen sind.

(3) Zusätzlich zum monatlichen Entgelt kann eine einmalige Einrichtungsgebühr berechnet werden, die zum Beginn der Vertragslaufzeit fällig ist. Die Höhe der einmaligen Einrichtungsgebühr, sowie der genaue Leistungsumfang ergeben sich aus der Offerte und dem Produktportfolio.

(4) Sonstige Preise sind spätestens mit Erbringung der Leistung zu zahlen.

(5) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2,00 je Rechnung berechnet.

(6) Der Kunde ist zu einer Nutzung der Leistungsgegenstände, die über den in Offerte und Produktportfolio vereinbarten Umfang hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. Bei zusätzlicher Nutzung ohne Zustimmung ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Gebühren auf Basis der in der Offerte und im Produktportfolio vereinbarten oder gemäss den dannzumal geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen.

(7) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, die üblichen oder listenmässigen Preise für die vertraglichen Leistungen höchstens einmal jährlich mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zu erhöhen, um Inflation oder gestiegene Kosten auszugleichen, jedoch erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung mehr als 10% beträgt; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet.

§ 12 Verzug

(1) Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so kann der Anbieter einen Verzugszins von 5% geltend machen. Zudem werden alle offenen Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt sofort zur Zahlung fällig. Weiter ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen einzustellen den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch den Anbieter und bleibt zur Zahlung der fälligen Entgelte verpflichtet. Bevor der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten wegen Zahlungsverzugs sperrt, wird er den Kunden hierüber in Form einer Systemmeldung in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist zum Ausgleich der offenen Forderungen des Anbieters setzen.

(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

(3) Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

§ 13 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter leistet nach den Regeln des Mietrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände.

(2) Wird die vertragsgemässe Nutzung der Software ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Rechte oder Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(3) Mängel der Software einschliesslich der Online Hilfe und sonstiger Unterlagen sind dem Anbieter umgehend nach Bekanntwerden schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Sie werden vom Anbieter soweit möglich und vertretbar innerhalb angemessener Frist behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen im Zusammenhang mit der Softwarenutzung. Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Gebühren nicht in Verzug ist.

(4) Wird ein wesentlicher Mangel vom Anbieter nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, kann der Kunde eine angemessene Minderung der vereinbarten Gebühr verlangen. Ebenso kann sich der Anbieter von der Beseitigung des Fehlers durch eine angemessene Minderung der Gebühr befreien, wenn die Mängelbeseitigung nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Jede weitere Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

(5) Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen in Offerte und Produktportfolio oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.

(6) In allen Fällen vertraglicher und ausservertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschliesslich wie folgt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und maximal in Höhe des vertragstypisch vorsehbaren Schadens.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(7) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, soweit nicht die Voraussetzungen des § 13 Abs.5 vorliegen.

(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine allfällig persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

(9) Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Kunden oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen. Die Haftungsbegrenzungen gemäss den vorstehenden Ziffern gelten nicht bei der Haftung für Körperschäden und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

(10) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden, bei der Nichterfüllung selbständiger Garantien und bei Arglist des Anbieters. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Anspruchsgrund entstanden ist und der Vertriebspartner Kenntnis von der Anspruchsberechtigung erlangt hat.

§ 14 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

§ 15 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschliesslich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die

  • nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
  • den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
  • von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
  • nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Pandemien, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

(1) Vertragsbeginn und ggf. Mindestlaufzeiten ergeben sich aus der Offerte. Die Mindestvertragslaufzeit für Leistungen, welche im Rahmen der Offerte bezogen werden, beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich (nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) bei Nichtkündigung automatisch um 12 Monate und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden (erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit).

(2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um 12 Monate. Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeiten gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend. Das Recht der Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

  • die andere Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstösst; zu den vertragswesentlichen Pflichten zählt insbesondere die fristgerechte Zahlung der Gebühren;
  • die andere Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsrechte des Kunden.

(5) Der Kunde kann bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe seiner gespeicherten Daten in einem gängigen digitalen Format vom Anbieter verlangen. Je nach Anforderung bedarf es hier einer separaten Offerte zur Datensicherung (Preise sind auf Anfrage der aktuellen Preisliste zu entnehmen). Nach Ablauf der Monatsfrist werden alle Daten einschliesslich sämtlicher Mailpostfächer ohne weitere Vorankündigung endgültig gelöscht.

§ 18 Sonstiges

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist Baar. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug ausschliesslicher Gerichtsstand.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

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