DIE Lösung zur Widerrufsbelehrung für Immobilienmakler

  • Sie sind Immobilienmakler und brauchen eine einfache und unkomplizierte Lösung, um die neue Widerrufsbelehrung in Ihr Alltagsgeschäft zu integrieren?
  • Sie möchten Ihren Kunden einen guten Service bieten und von Anfang an Missverständnissen bezüglich des neuen Gesetzes vorbeugen?

Kein Problem – mit onOffice!

"Wir sind seit nunmehr 7 Jahren Kunde bei onOffice und mit der in dieser Zeit umfangreichen und kundenorientierten Entwicklung der Software sehr zufrieden. Insbesondere die intensive Auseinandersetzung und Entwicklung einer den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Lösung für das neue EU-Widerrufsrecht zeigt uns aktuell wieder sehr deutlich, dass wir beim richtigen Softwareanbieter sind."
Horst Wettig,
Happy Immo GmbH


Was muss ich als Makler beachten?

Wenn Sie vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden wollen:

  • Erteilen Sie Ihrem Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, die auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hinweist.
  • Ihr Kunde muss eine ausdrückliche Zustimmung schriftlich geben, welche bestätigt, dass Sie vorzeitig tätig werden dürfen und dass er zur Kenntnis genommen hat, dass sein Widerrufsrecht bei Vertragserfüllung erlischt. Diese Zustimmung wird dokumentiert.

Wir haben schnell reagiert und unseren Kunden umgehend eine Lösung zum neuen Widerrufsgesetz geboten: onOffice Kunden können ihren Interessenten direkt eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen, sobald diese ein Exposé zu einem Objekt anfordern. So sichern sich Immobilienmakler ab, um nicht in die Provisionsfalle zu tappen.


Und so funktioniert die onOffice Lösung zur Widerrufsbelehrung:

1. E-Mailvorlage auswählen

Zum Versenden eines Exposés einfach die onOffice Systemvorlage zum Widerrufslink auswählen. Es wird automatisch ein Link eingefügt über den der Interessent Zugriff auf das Exposé erhält.

2. Interessent erhält Widerrufsbelehrung

Wenn der Interessent die E-Mail erhalten hat und auf den Link klickt, wird ihm unmittelbar die Widerrufsbelehrung angezeigt. Hier kann er nun angeben, dass er die AGBs akzeptiert und ebenfalls die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert hat.

3. Interessent lehnt Widerrufsbelehrung ab

Sollte der Interessent die Widerrufsbelehrung ablehnen, erhält er eine Meldung darüber, dass er das Exposé nicht sofort einsehen kann und er sich mit dem Makler in Verbindung setzen muss, um das Exposé einsehen zu können.

4. Interessent stimmt Widerrufsbelehrung zu

Wenn der Interessent der Widerrufsbelehrung zugestimmt hat, erhält er die Möglichkeit zum Download des Exposés.

5. Dokumentierung der Zustimmung im Maklerbuch

Wenn der Interessent der Widerrufsbelehrung und dem vorzeitigen Beginn zugestimmt hat, wird dies im Maklerbuch und im Adressdatensatz hinterlegt.

6. E-Mail an den Interessenten

Beim Akzeptieren der Widerrufsbelehrung wird dem Kunden automatisch eine E-Mail zugesandt, in der das Objekt, die Aussen-Courtage, der Text der Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderruf enthalten ist.

Sie sehen – es lohnt sich Kunde bei onOffice zu sein!
Wir reagieren immer schnell auf neue Anforderungen und setzen diese in unserer Software onOffice smart um.

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